Kostenloser Versand ab 39€ (DE) | Zu den Bestsellern
Aktuell bis zu 20% auf unsere Set's | Zu den Set's
Made with love for your skin! Erfahre mehr
Einkaufstasche

B2B-Bestell- und Lieferbedingungen

B2B-Bestell- und Lieferbedingungen

1. Anbieter

Homardo Cosmetics UG (haftungsbeschränkt)
Ohlendorfer Straße 39
21220 Seevetal
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer Philip Lange

Telefon: +49 162 1520371
E-Mail: info@homardo.com

Nachfolgend „Homardo“ genannt.


2. Geltungsbereich

  1. Diese B2B-Bestell- und Lieferbedingungen gelten für Verträge zwischen Homardo und Unternehmern über den Einkauf und Wiederverkauf von Homardo-Produkten.

  2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Die Bedingungen gelten insbesondere für:

  • Einzelhändler;

  • Concept Stores;

  • Apotheken;

  • Parfümerien;

  • Kosmetik- und Beautystudios;

  • Friseur- und Make-up-Studios;

  • Hotels und Hotelshops;

  • Wellness-, Yoga- und Fitnessanbieter;

  • Markt- und Pop-up-Verkäufer;

  • Großhändler;

  • sonstige gewerbliche Wiederverkäufer.

  1. Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher.

  2. Individuelle Angebote, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rahmenvereinbarungen und schriftlich vereinbarte Sonderkonditionen gehen diesen Bedingungen vor.

  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden gelten nur, wenn Homardo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

  4. Bei Bestellungen über Faire oder eine andere B2B-Plattform gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Plattform. Zwingende Plattformvorgaben gehen für die konkrete Plattformbestellung vor.


3. Nachweis der Unternehmereigenschaft

  1. Homardo kann vor Annahme einer B2B-Bestellung einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen.

  2. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Unternehmensname und Rechtsform;

  • Geschäftsanschrift;

  • Name der vertretungsberechtigten Person;

  • Handelsregisternummer;

  • Gewerbenachweis;

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;

  • Website oder Verkaufsprofil;

  • Angaben zum geplanten Vertriebskanal.

  1. Der Geschäftskunde versichert, die Bestellung ausschließlich für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit abzugeben.

  2. Änderungen der Unternehmens-, Rechnungs-, Steuer- oder Kontaktdaten müssen Homardo unverzüglich mitgeteilt werden.


4. Anfrage und Vertragsschluss

  1. B2B-Anfragen über E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder soziale Netzwerke sind grundsätzlich unverbindlich.

  2. Produktübersichten, Händlerunterlagen und Preislisten stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  3. Homardo kann dem Geschäftskunden ein individuelles Angebot übermitteln. Das Angebot kann insbesondere enthalten:

  • Produkte und Mengen;

  • Einkaufspreise;

  • Rabatte;

  • Mindestbestellmenge;

  • Verpackungseinheiten;

  • Versandkosten;

  • Zahlungsbedingungen;

  • Lieferzeit;

  • Gültigkeitsdauer des Angebots.

  1. Der Geschäftskunde gibt durch Annahme des Angebots oder Übermittlung einer Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab.

  2. Der Vertrag kommt zustande durch:

  • ausdrückliche Auftragsbestätigung von Homardo;

  • Versandbestätigung;

  • Auslieferung der Ware;

  • oder ausdrückliche Annahmeerklärung.

Maßgeblich ist der zuerst eintretende Zeitpunkt.

  1. Automatisierte Eingangsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang einer Anfrage oder Bestellung und stellen noch keine Vertragsannahme dar, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.

  2. Homardo kann eine Bestellung insbesondere ablehnen, wenn:

  • Produkte nicht verfügbar sind;

  • Angaben des Geschäftskunden unvollständig oder unzutreffend sind;

  • erforderliche Unternehmensnachweise fehlen;

  • offene und fällige Forderungen bestehen;

  • ein Betrugs- oder Zahlungsausfallrisiko besteht;

  • der geplante Vertrieb gegen gesetzliche Anforderungen oder Markeninteressen verstößt;

  • ein offensichtlicher Preis-, Mengen- oder Übermittlungsfehler vorliegt.


5. Produkte und Produktinformationen

  1. Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Produkte.

  2. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen:

  • Produktbeschreibungen;

  • Inhaltsstoffangaben;

  • Kennzeichnungen;

  • Anwendungshinweise;

  • Warnhinweise;

  • Verpackungsangaben.

  1. Homardo kann Verpackungen, Etiketten oder Produktgestaltungen ändern, sofern:

  • die vereinbarte Produktbeschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigt wird;

  • die Verkehrsfähigkeit erhalten bleibt;

  • und die Änderung für den Geschäftskunden zumutbar ist.

  1. Abbildungen und Farbdarstellungen können aufgrund von Beleuchtung, Fotografie, Bildschirmdarstellung oder Produktionsumstellungen geringfügig vom gelieferten Produkt abweichen.

  2. Eine bestimmte Restlaufzeit oder ein bestimmtes Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur als vereinbart, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.

  3. Produktmuster und Tester werden nur nach gesonderter Vereinbarung bereitgestellt. Ein Anspruch auf kostenlose Muster besteht nicht.


6. Preise

  1. Es gelten die im individuellen Angebot, in der aktuellen Händlerpreisliste oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

  2. B2B-Preise werden grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind.

  3. Versand-, Verpackungs-, Paletten-, Zoll- oder sonstige Nebenkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

  4. Rabatte können insbesondere abhängig sein von:

  • Bestellmenge;

  • Produktzusammenstellung;

  • Verpackungseinheit;

  • Aktionszeitraum;

  • Zahlungsart;

  • Abnahmevereinbarung;

  • Vertriebskanal.

  1. Nachlässe für eine konkrete Bestellung begründen keinen Anspruch auf dieselben Konditionen bei späteren Bestellungen.

  2. Homardo kann zukünftige B2B-Preise ändern. Bereits bestätigte Bestellungen bleiben von einer späteren Preisänderung unberührt.


7. Unverbindliche Preisempfehlungen

  1. Von Homardo genannte Endkundenpreise sind unverbindliche Preisempfehlungen.

  2. Der Geschäftskunde bestimmt seine Wiederverkaufspreise selbstständig und eigenverantwortlich.

  3. Homardo verpflichtet den Geschäftskunden nicht zur Einhaltung bestimmter Mindest-, Fest- oder Endverkaufspreise.

  4. Zeitlich begrenzte gemeinsame Werbeaktionen können gesondert abgestimmt werden. Die kartellrechtlich geschützte Preisfreiheit des Geschäftskunden bleibt unberührt.


8. Mindestbestellmengen und Verpackungseinheiten

  1. Eine Mindestbestellmenge besteht nur, wenn sie im Angebot, in der Händlerpreisliste oder auf der jeweiligen B2B-Plattform angegeben ist.

  2. Produkte können nur in den ausgewiesenen Verpackungs- oder Verkaufseinheiten bestellbar sein.

  3. Homardo kann Bestellungen, die eine vorgesehene Mindestmenge oder Verpackungseinheit unterschreiten, ablehnen oder nach Rücksprache anpassen.

  4. Individuelle Testbestellungen oder Starterpakete können gesondert angeboten werden.


9. Zahlungsbedingungen

  1. Die verfügbaren Zahlungsarten und Zahlungsziele ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.

  2. Abhängig von der Vereinbarung können insbesondere angeboten werden:

  • Vorkasse;

  • PayPal;

  • Kartenzahlung;

  • Shopify Payments;

  • Zahlung über eine B2B-Plattform;

  • Kauf auf Rechnung;

  • individuelles Zahlungsziel.

  1. Soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

  2. Skonto darf nur abgezogen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  3. Homardo kann insbesondere bei:

  • Neukunden;

  • größeren Bestellungen;

  • erhöhtem Zahlungsausfallrisiko;

  • Auslandslieferungen;

  • überfälligen Forderungen

Vorkasse oder eine andere abgesicherte Zahlungsart verlangen.

  1. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Homardo endgültig über den Betrag verfügen kann.

  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen.

  3. Homardo kann weitere Lieferungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten.

  4. Kosten einer vom Geschäftskunden zu vertretenden Rückbuchung oder fehlgeschlagenen Zahlung können in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.


10. Rechnungen

  1. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die vom Geschäftskunden angegebene E-Mail-Adresse oder über die vereinbarte Plattform bereitgestellt.

  2. Der Geschäftskunde muss für den Empfang und die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Rechnung sorgen.

  3. Er muss insbesondere folgende Angaben vollständig und richtig mitteilen:

  • Unternehmensname;

  • Rechtsform;

  • Rechnungsanschrift;

  • Ansprechpartner;

  • E-Mail-Adresse für Rechnungen;

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit erforderlich;

  • gegebenenfalls Bestell- oder Referenznummer.

  1. Änderungen oder Korrekturen einer Rechnung sind Homardo unverzüglich mitzuteilen.

  2. Soweit gesetzlich erforderlich, kann Homardo Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen und übermitteln.

  3. Der Geschäftskunde muss sicherstellen, dass er gesetzlich vorgeschriebene elektronische Rechnungsformate empfangen und verarbeiten kann.


11. Lieferung und Lieferzeit

  1. Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung oder Auftragsbestätigung angegebene Lieferanschrift.

  2. Lieferzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

  3. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

  4. Eine angegebene Lieferzeit beginnt grundsätzlich erst, wenn:

  • der Vertrag geschlossen wurde;

  • erforderliche Angaben und Freigaben vorliegen;

  • und eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.

  1. Homardo darf geeignete Versand- und Logistikdienstleister auswählen.

  2. Größere Bestellungen können in mehreren Paketen, Teillieferungen oder auf Paletten versendet werden.

  3. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Geschäftskunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten dürfen nur berechnet werden, wenn dies vereinbart wurde oder die Teillieferung auf Wunsch des Geschäftskunden erfolgt.

  4. Der Geschäftskunde muss sicherstellen, dass die Lieferung an der angegebenen Anschrift während der üblichen Zustellzeiten angenommen werden kann.

  5. Vom Geschäftskunden zu vertretende Kosten für:

  • erneute Zustellung;

  • Lagerung;

  • Rücktransport;

  • Adresskorrektur;

  • Annahmeverweigerung

können diesem in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.


12. Lieferverzögerungen und höhere Gewalt

  1. Homardo informiert den Geschäftskunden über erkennbare wesentliche Lieferverzögerungen.

  2. Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Homardo liegen, können die Lieferfrist angemessen verlängern.

  3. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Naturereignisse;

  • Krieg oder behördliche Maßnahmen;

  • Streiks und rechtmäßige Arbeitskämpfe;

  • Epidemien oder Pandemien;

  • erhebliche Verkehrs- oder Logistikstörungen;

  • Energie- oder Rohstoffausfälle;

  • unverschuldete Produktionsausfälle;

  • Ausfälle wesentlicher Lieferanten;

  • Einfuhr-, Zoll- oder Transportstörungen.

  1. Homardo wird sich bemühen, die Auswirkungen solcher Ereignisse zu begrenzen.

  2. Wird die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Lieferungen werden zurückerstattet.


13. Gefahrübergang

  1. Bei Geschäftskunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonstigen Beförderer über.

  2. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

  3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Geschäftskunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Eintritt der Versandbereitschaft und entsprechender Mitteilung an den Geschäftskunden über.

  4. Gesetzlich zwingende Ausnahmen bleiben unberührt.


14. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Bestellung Eigentum von Homardo.

  2. Gegenüber Geschäftskunden bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Homardo.

  3. Der Geschäftskunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen.

  4. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Geschäftskunde bereits jetzt in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an Homardo ab. Homardo nimmt die Abtretung an.

  5. Der Geschäftskunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung berechtigt.

  6. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder einem begründeten Risiko für die Erfüllung der Forderungen kann Homardo die Offenlegung der Abtretung und die Herausgabe erforderlicher Informationen verlangen.

  7. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware müssen Homardo unverzüglich mitgeteilt werden.


15. Warenkontrolle und Mängelanzeige

  1. Ist der Geschäftskunde Kaufmann und handelt es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.

  2. Die Lieferung ist nach Erhalt unverzüglich zu prüfen, insbesondere auf:

  • richtige Produkte;

  • richtige Menge;

  • sichtbare Beschädigungen;

  • Undichtigkeiten;

  • fehlerhafte Verpackungen;

  • erkennbare Kennzeichnungsfehler;

  • Transportschäden.

  1. Erkennbare Mängel und Mengenabweichungen sind Homardo unverzüglich nach der Untersuchung mitzuteilen.

  2. Zunächst nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

  3. Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:

  • Rechnungs- oder Bestellnummer;

  • Produktbezeichnung;

  • betroffene Menge;

  • Chargen- oder Losnummer;

  • Beschreibung des Mangels;

  • aussagekräftige Fotos, soweit möglich.

  1. Beschädigte Ware, Verpackungen und Versandmaterialien sollen bis zur Klärung aufbewahrt werden, soweit dies zumutbar ist.

  2. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


16. Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Bei einem berechtigten Mangel kann Homardo zunächst nach eigener Wahl:

  • mangelfreie Ersatzware liefern;

  • oder den Mangel beseitigen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Geschäftskunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

  2. Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Schaden nach Gefahrübergang insbesondere verursacht wurde durch:

  • falsche Lagerung;

  • Hitze, Frost oder direkte Sonneneinstrahlung;

  • unsachgemäßen Transport;

  • beschädigte oder entfernte Produktversiegelung;

  • Umfüllen oder Umpacken;

  • Veränderung des Produkts oder Etiketts;

  • Verwendung nach Ablauf der Haltbarkeit;

  • Nichtbeachtung von Anwendungs- oder Warnhinweisen.

  1. Der Geschäftskunde darf mangelhafte oder möglicherweise nicht verkehrsfähige Produkte nicht weiterverkaufen.


17. Freiwillige Rücknahmen

  1. Geschäftskunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Mangelfreie Ware wird nur zurückgenommen, wenn Homardo der Rücknahme vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

  3. Eine Rücknahme kann insbesondere abgelehnt werden, wenn:

  • die Ware geöffnet oder entsiegelt wurde;

  • die Verpackung beschädigt ist;

  • die Produkte nicht mehr uneingeschränkt verkaufsfähig sind;

  • die Ware falsch gelagert wurde;

  • die Restlaufzeit wesentlich verkürzt ist;

  • Produkte speziell für den Geschäftskunden beschafft oder angefertigt wurden;

  • die Rücksendung ohne vorherige Abstimmung erfolgt.

  1. Rücksendungen müssen ausreichend geschützt und entsprechend den mitgeteilten Anweisungen erfolgen.

  2. Die Kosten einer freiwillig akzeptierten Rücksendung trägt der Geschäftskunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Die Annahme einer Rücksendung bedeutet noch keine Anerkennung eines Mangels oder einer Erstattungspflicht.


18. Lagerung und Produkthandhabung

  1. Der Geschäftskunde muss die Produkte entsprechend den Produkt-, Verpackungs- und Lagerungshinweisen aufbewahren.

  2. Die Produkte müssen insbesondere geschützt werden vor:

  • übermäßiger Hitze;

  • Frost;

  • direkter Sonneneinstrahlung;

  • Feuchtigkeit;

  • Verunreinigung;

  • unbefugtem Öffnen oder Manipulation.

  1. Chargen-, Los-, Haltbarkeits-, Inhaltsstoff- und Warnhinweise dürfen nicht entfernt, überklebt oder unleserlich gemacht werden.

  2. Produkte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Homardo nicht:

  • umgefüllt;

  • neu etikettiert;

  • mit anderen Produkten vermischt;

  • in einer Weise verändert werden, die ihre Sicherheit, Kennzeichnung oder Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt.

  1. Tester müssen deutlich von regulärer Verkaufsware unterschieden und hygienisch sowie gesetzeskonform eingesetzt werden.


19. Rückverfolgbarkeit, Beschwerden und Produktrückrufe

  1. Der Geschäftskunde muss die für eine angemessene Rückverfolgbarkeit erforderlichen Unterlagen aufbewahren.

  2. Schwerwiegende Produktbeschwerden oder Hinweise auf mögliche Sicherheitsprobleme müssen Homardo unverzüglich mitgeteilt werden.

  3. Dies gilt insbesondere bei:

  • ungewöhnlichen oder schweren Hautreaktionen;

  • möglichen Verunreinigungen;

  • fehlerhaften Chargen;

  • Undichtigkeiten in größerem Umfang;

  • falscher Kennzeichnung;

  • behördlichen Anfragen;

  • Sicherheits- oder Produktrückrufen.

  1. Die Mitteilung soll, soweit vorhanden, enthalten:

  • Produktname;

  • Chargen- oder Losnummer;

  • Kauf- und Verkaufsdatum;

  • Beschreibung des Vorfalls;

  • betroffene Menge;

  • Fotos;

  • Kontaktdaten der meldenden Person, soweit datenschutzrechtlich zulässig.

  1. Der Geschäftskunde darf gegenüber Betroffenen keine medizinische Diagnose stellen oder eine Haftung im Namen von Homardo anerkennen.

  2. Bei einem Produktrückruf oder einer behördlich erforderlichen Maßnahme müssen die Parteien angemessen zusammenarbeiten.

  3. Betroffene Produkte dürfen nicht weiterverkauft werden, sobald Homardo oder eine zuständige Behörde eine entsprechende Sperrung mitteilt.


20. Wiederverkauf und Vertrieb

  1. Der Geschäftskunde darf originalverpackte Homardo-Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen.

  2. Der Geschäftskunde ist für die Einhaltung der auf seinen Vertriebskanal anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.

  3. Er darf nicht den Eindruck erwecken:

  • eine Niederlassung von Homardo zu sein;

  • das offizielle Homardo-Konto zu betreiben;

  • exklusiver Händler zu sein, wenn dies nicht vereinbart wurde;

  • im Namen von Homardo rechtsverbindliche Erklärungen abgeben zu dürfen.

  1. Der Verkauf außerhalb des vereinbarten Gebiets oder über nicht mitgeteilte Plattformen kann einer vorherigen Abstimmung bedürfen, wenn dies im individuellen Händlervertrag ausdrücklich geregelt wurde.

  2. Gesetzlich oder kartellrechtlich unzulässige Vertriebsbeschränkungen werden nicht vereinbart.

  3. Beim grenzüberschreitenden Wiederverkauf trägt der Geschäftskunde die Verantwortung für die im Zielland geltenden steuerlichen, kennzeichnungs-, kosmetik-, verpackungs- und vertriebsrechtlichen Anforderungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


21. Markenauftritt und Produktdarstellung

  1. Marken, Logos, Produktbilder und Werbematerialien von Homardo dürfen nur zur Bewerbung und zum Verkauf originaler Homardo-Produkte verwendet werden.

  2. Der Geschäftskunde erhält hierfür ein einfaches, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

  3. Nicht zulässig sind insbesondere:

  • eigenmächtige Änderung des Homardo-Logos;

  • irreführende Bearbeitung von Produktabbildungen;

  • Entfernung oder Veränderung von Pflichtangaben;

  • Verwendung veralteter Produktangaben;

  • Registrierung verwechslungsfähiger Domains oder Social-Media-Konten;

  • Verwendung der Marke für eigene Produkte;

  • Darstellung als offizieller Hersteller oder Markeninhaber.

  1. Homardo kann die weitere Verwendung veralteter oder rechtswidriger Werbemittel untersagen.

  2. Nach Ende der Geschäftsbeziehung dürfen Markenmaterialien nur noch verwendet werden, soweit dies zum rechtmäßigen Abverkauf vorhandener Originalware erforderlich ist.


22. Werbung und Produktclaims

  1. Der Geschäftskunde darf nur zutreffende und rechtlich zulässige Produkt- und Werbeaussagen verwenden.

  2. Konkrete Produktclaims sollen den aktuellen Produktseiten, Händlerunterlagen oder ausdrücklich freigegebenen Informationen von Homardo entsprechen.

  3. Nicht zulässig sind insbesondere unbelegte Aussagen, nach denen ein Produkt:

  • Krankheiten heilt, behandelt oder verhindert;

  • Allergien oder Hautkrankheiten beseitigt;

  • vollständigen Schutz vor UV-Strahlung bietet;

  • unbegrenztes Sonnenbaden ermöglicht;

  • eine medizinische Behandlung ersetzt;

  • garantierte Wirkungen bei allen Personen erzielt.

  1. Aussagen wie:

  • „wasserfest“;

  • „dermatologisch getestet“;

  • „klinisch getestet“;

  • „hypoallergen“;

  • „kein Weißeln“;

  • „kein Fettfilm“;

  • „für empfindliche Haut geeignet“

dürfen nur verwendet werden, wenn sie für das konkrete Produkt nachweisbar und von Homardo freigegeben sind.

  1. Eigene Anzeigen, Produkttexte und Social-Media-Inhalte des Geschäftskunden liegen in dessen rechtlicher Verantwortung.


23. Datenschutz

  1. Homardo verarbeitet die Daten der Ansprechpartner des Geschäftskunden zur:

  • Bearbeitung von Anfragen;

  • Erstellung von Angeboten;

  • Vertragsabwicklung;

  • Lieferung;

  • Rechnungsstellung;

  • Kommunikation;

  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

  1. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und f DSGVO.

  2. Das berechtigte Interesse liegt in der Durchführung und Verwaltung der Geschäftsbeziehung.

  3. Kontaktdaten dürfen nur für Werbung verwendet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

  4. Der Geschäftskunde darf ihm bekannt werdende Kunden- oder Ansprechpartnerdaten von Homardo nur für den vereinbarten Zweck verwenden.

  5. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Homardo.


24. Vertraulichkeit

  1. Nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.

  2. Dies betrifft insbesondere:

  • Einkaufspreise;

  • individuelle Rabatte;

  • unveröffentlichte Produkte;

  • Lieferanten- und Produktionsinformationen;

  • Kalkulationen;

  • Verkaufszahlen;

  • Kampagnenplanungen;

  • technische Zugänge;

  • Kundendaten.

  1. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Ende der Geschäftsbeziehung fort.

  2. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.


25. Haftung

  1. Homardo haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;

  • bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie;

  • nach dem Produkthaftungsgesetz;

  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Geschäftskunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  4. Der Geschäftskunde haftet für Schäden, die er insbesondere durch folgende Pflichtverletzungen verursacht:

  • unsachgemäße Lagerung;

  • rechtswidrige Produktveränderung;

  • unzulässige Werbeaussagen;

  • Verletzung von Marken- oder Bildrechten;

  • Weiterverkauf gesperrter oder mangelhafter Ware;

  • Nichtbeachtung eines Rückrufs;

  • Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten.


26. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Geschäftskunde darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

  3. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Geschäftskunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Homardo Gerichtsstand.

  3. Homardo bleibt berechtigt, den Geschäftskunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  4. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.


28. Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

  2. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

  4. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 22. Juni 2026