B2B-Bestell- und Lieferbedingungen
B2B-Bestell- und Lieferbedingungen
1. Anbieter
Homardo Cosmetics UG (haftungsbeschränkt)
Ohlendorfer Straße 39
21220 Seevetal
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer Philip Lange
Telefon: +49 162 1520371
E-Mail: info@homardo.com
Nachfolgend „Homardo“ genannt.
2. Geltungsbereich
-
Diese B2B-Bestell- und Lieferbedingungen gelten für Verträge zwischen Homardo und Unternehmern über den Einkauf und Wiederverkauf von Homardo-Produkten.
-
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
-
Die Bedingungen gelten insbesondere für:
-
Einzelhändler;
-
Concept Stores;
-
Apotheken;
-
Parfümerien;
-
Kosmetik- und Beautystudios;
-
Friseur- und Make-up-Studios;
-
Hotels und Hotelshops;
-
Wellness-, Yoga- und Fitnessanbieter;
-
Markt- und Pop-up-Verkäufer;
-
Großhändler;
-
sonstige gewerbliche Wiederverkäufer.
-
Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher.
-
Individuelle Angebote, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rahmenvereinbarungen und schriftlich vereinbarte Sonderkonditionen gehen diesen Bedingungen vor.
-
Abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden gelten nur, wenn Homardo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
-
Bei Bestellungen über Faire oder eine andere B2B-Plattform gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Plattform. Zwingende Plattformvorgaben gehen für die konkrete Plattformbestellung vor.
3. Nachweis der Unternehmereigenschaft
-
Homardo kann vor Annahme einer B2B-Bestellung einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen.
-
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Unternehmensname und Rechtsform;
-
Geschäftsanschrift;
-
Name der vertretungsberechtigten Person;
-
Handelsregisternummer;
-
Gewerbenachweis;
-
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
-
Website oder Verkaufsprofil;
-
Angaben zum geplanten Vertriebskanal.
-
Der Geschäftskunde versichert, die Bestellung ausschließlich für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit abzugeben.
-
Änderungen der Unternehmens-, Rechnungs-, Steuer- oder Kontaktdaten müssen Homardo unverzüglich mitgeteilt werden.
4. Anfrage und Vertragsschluss
-
B2B-Anfragen über E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder soziale Netzwerke sind grundsätzlich unverbindlich.
-
Produktübersichten, Händlerunterlagen und Preislisten stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
-
Homardo kann dem Geschäftskunden ein individuelles Angebot übermitteln. Das Angebot kann insbesondere enthalten:
-
Produkte und Mengen;
-
Einkaufspreise;
-
Rabatte;
-
Mindestbestellmenge;
-
Verpackungseinheiten;
-
Versandkosten;
-
Zahlungsbedingungen;
-
Lieferzeit;
-
Gültigkeitsdauer des Angebots.
-
Der Geschäftskunde gibt durch Annahme des Angebots oder Übermittlung einer Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab.
-
Der Vertrag kommt zustande durch:
-
ausdrückliche Auftragsbestätigung von Homardo;
-
Versandbestätigung;
-
Auslieferung der Ware;
-
oder ausdrückliche Annahmeerklärung.
Maßgeblich ist der zuerst eintretende Zeitpunkt.
-
Automatisierte Eingangsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang einer Anfrage oder Bestellung und stellen noch keine Vertragsannahme dar, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.
-
Homardo kann eine Bestellung insbesondere ablehnen, wenn:
-
Produkte nicht verfügbar sind;
-
Angaben des Geschäftskunden unvollständig oder unzutreffend sind;
-
erforderliche Unternehmensnachweise fehlen;
-
offene und fällige Forderungen bestehen;
-
ein Betrugs- oder Zahlungsausfallrisiko besteht;
-
der geplante Vertrieb gegen gesetzliche Anforderungen oder Markeninteressen verstößt;
-
ein offensichtlicher Preis-, Mengen- oder Übermittlungsfehler vorliegt.
5. Produkte und Produktinformationen
-
Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Produkte.
-
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen:
-
Produktbeschreibungen;
-
Inhaltsstoffangaben;
-
Kennzeichnungen;
-
Anwendungshinweise;
-
Warnhinweise;
-
Verpackungsangaben.
-
Homardo kann Verpackungen, Etiketten oder Produktgestaltungen ändern, sofern:
-
die vereinbarte Produktbeschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigt wird;
-
die Verkehrsfähigkeit erhalten bleibt;
-
und die Änderung für den Geschäftskunden zumutbar ist.
-
Abbildungen und Farbdarstellungen können aufgrund von Beleuchtung, Fotografie, Bildschirmdarstellung oder Produktionsumstellungen geringfügig vom gelieferten Produkt abweichen.
-
Eine bestimmte Restlaufzeit oder ein bestimmtes Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur als vereinbart, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
-
Produktmuster und Tester werden nur nach gesonderter Vereinbarung bereitgestellt. Ein Anspruch auf kostenlose Muster besteht nicht.
6. Preise
-
Es gelten die im individuellen Angebot, in der aktuellen Händlerpreisliste oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
-
B2B-Preise werden grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind.
-
Versand-, Verpackungs-, Paletten-, Zoll- oder sonstige Nebenkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
-
Rabatte können insbesondere abhängig sein von:
-
Bestellmenge;
-
Produktzusammenstellung;
-
Verpackungseinheit;
-
Aktionszeitraum;
-
Zahlungsart;
-
Abnahmevereinbarung;
-
Vertriebskanal.
-
Nachlässe für eine konkrete Bestellung begründen keinen Anspruch auf dieselben Konditionen bei späteren Bestellungen.
-
Homardo kann zukünftige B2B-Preise ändern. Bereits bestätigte Bestellungen bleiben von einer späteren Preisänderung unberührt.
7. Unverbindliche Preisempfehlungen
-
Von Homardo genannte Endkundenpreise sind unverbindliche Preisempfehlungen.
-
Der Geschäftskunde bestimmt seine Wiederverkaufspreise selbstständig und eigenverantwortlich.
-
Homardo verpflichtet den Geschäftskunden nicht zur Einhaltung bestimmter Mindest-, Fest- oder Endverkaufspreise.
-
Zeitlich begrenzte gemeinsame Werbeaktionen können gesondert abgestimmt werden. Die kartellrechtlich geschützte Preisfreiheit des Geschäftskunden bleibt unberührt.
8. Mindestbestellmengen und Verpackungseinheiten
-
Eine Mindestbestellmenge besteht nur, wenn sie im Angebot, in der Händlerpreisliste oder auf der jeweiligen B2B-Plattform angegeben ist.
-
Produkte können nur in den ausgewiesenen Verpackungs- oder Verkaufseinheiten bestellbar sein.
-
Homardo kann Bestellungen, die eine vorgesehene Mindestmenge oder Verpackungseinheit unterschreiten, ablehnen oder nach Rücksprache anpassen.
-
Individuelle Testbestellungen oder Starterpakete können gesondert angeboten werden.
9. Zahlungsbedingungen
-
Die verfügbaren Zahlungsarten und Zahlungsziele ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.
-
Abhängig von der Vereinbarung können insbesondere angeboten werden:
-
Vorkasse;
-
PayPal;
-
Kartenzahlung;
-
Shopify Payments;
-
Zahlung über eine B2B-Plattform;
-
Kauf auf Rechnung;
-
individuelles Zahlungsziel.
-
Soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
-
Skonto darf nur abgezogen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
-
Homardo kann insbesondere bei:
-
Neukunden;
-
größeren Bestellungen;
-
erhöhtem Zahlungsausfallrisiko;
-
Auslandslieferungen;
-
überfälligen Forderungen
Vorkasse oder eine andere abgesicherte Zahlungsart verlangen.
-
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Homardo endgültig über den Betrag verfügen kann.
-
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen.
-
Homardo kann weitere Lieferungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten.
-
Kosten einer vom Geschäftskunden zu vertretenden Rückbuchung oder fehlgeschlagenen Zahlung können in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.
10. Rechnungen
-
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die vom Geschäftskunden angegebene E-Mail-Adresse oder über die vereinbarte Plattform bereitgestellt.
-
Der Geschäftskunde muss für den Empfang und die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Rechnung sorgen.
-
Er muss insbesondere folgende Angaben vollständig und richtig mitteilen:
-
Unternehmensname;
-
Rechtsform;
-
Rechnungsanschrift;
-
Ansprechpartner;
-
E-Mail-Adresse für Rechnungen;
-
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit erforderlich;
-
gegebenenfalls Bestell- oder Referenznummer.
-
Änderungen oder Korrekturen einer Rechnung sind Homardo unverzüglich mitzuteilen.
-
Soweit gesetzlich erforderlich, kann Homardo Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen und übermitteln.
-
Der Geschäftskunde muss sicherstellen, dass er gesetzlich vorgeschriebene elektronische Rechnungsformate empfangen und verarbeiten kann.
11. Lieferung und Lieferzeit
-
Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung oder Auftragsbestätigung angegebene Lieferanschrift.
-
Lieferzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
-
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
-
Eine angegebene Lieferzeit beginnt grundsätzlich erst, wenn:
-
der Vertrag geschlossen wurde;
-
erforderliche Angaben und Freigaben vorliegen;
-
und eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
-
Homardo darf geeignete Versand- und Logistikdienstleister auswählen.
-
Größere Bestellungen können in mehreren Paketen, Teillieferungen oder auf Paletten versendet werden.
-
Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Geschäftskunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten dürfen nur berechnet werden, wenn dies vereinbart wurde oder die Teillieferung auf Wunsch des Geschäftskunden erfolgt.
-
Der Geschäftskunde muss sicherstellen, dass die Lieferung an der angegebenen Anschrift während der üblichen Zustellzeiten angenommen werden kann.
-
Vom Geschäftskunden zu vertretende Kosten für:
-
erneute Zustellung;
-
Lagerung;
-
Rücktransport;
-
Adresskorrektur;
-
Annahmeverweigerung
können diesem in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.
12. Lieferverzögerungen und höhere Gewalt
-
Homardo informiert den Geschäftskunden über erkennbare wesentliche Lieferverzögerungen.
-
Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Homardo liegen, können die Lieferfrist angemessen verlängern.
-
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Naturereignisse;
-
Krieg oder behördliche Maßnahmen;
-
Streiks und rechtmäßige Arbeitskämpfe;
-
Epidemien oder Pandemien;
-
erhebliche Verkehrs- oder Logistikstörungen;
-
Energie- oder Rohstoffausfälle;
-
unverschuldete Produktionsausfälle;
-
Ausfälle wesentlicher Lieferanten;
-
Einfuhr-, Zoll- oder Transportstörungen.
-
Homardo wird sich bemühen, die Auswirkungen solcher Ereignisse zu begrenzen.
-
Wird die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Lieferungen werden zurückerstattet.
13. Gefahrübergang
-
Bei Geschäftskunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonstigen Beförderer über.
-
Dies gilt auch bei Teillieferungen.
-
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Geschäftskunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Eintritt der Versandbereitschaft und entsprechender Mitteilung an den Geschäftskunden über.
-
Gesetzlich zwingende Ausnahmen bleiben unberührt.
14. Eigentumsvorbehalt
-
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Bestellung Eigentum von Homardo.
-
Gegenüber Geschäftskunden bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Homardo.
-
Der Geschäftskunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen.
-
Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Geschäftskunde bereits jetzt in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an Homardo ab. Homardo nimmt die Abtretung an.
-
Der Geschäftskunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung berechtigt.
-
Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder einem begründeten Risiko für die Erfüllung der Forderungen kann Homardo die Offenlegung der Abtretung und die Herausgabe erforderlicher Informationen verlangen.
-
Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware müssen Homardo unverzüglich mitgeteilt werden.
15. Warenkontrolle und Mängelanzeige
-
Ist der Geschäftskunde Kaufmann und handelt es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
-
Die Lieferung ist nach Erhalt unverzüglich zu prüfen, insbesondere auf:
-
richtige Produkte;
-
richtige Menge;
-
sichtbare Beschädigungen;
-
Undichtigkeiten;
-
fehlerhafte Verpackungen;
-
erkennbare Kennzeichnungsfehler;
-
Transportschäden.
-
Erkennbare Mängel und Mengenabweichungen sind Homardo unverzüglich nach der Untersuchung mitzuteilen.
-
Zunächst nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
-
Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:
-
Rechnungs- oder Bestellnummer;
-
Produktbezeichnung;
-
betroffene Menge;
-
Chargen- oder Losnummer;
-
Beschreibung des Mangels;
-
aussagekräftige Fotos, soweit möglich.
-
Beschädigte Ware, Verpackungen und Versandmaterialien sollen bis zur Klärung aufbewahrt werden, soweit dies zumutbar ist.
-
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16. Mängelrechte
-
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
-
Bei einem berechtigten Mangel kann Homardo zunächst nach eigener Wahl:
-
mangelfreie Ersatzware liefern;
-
oder den Mangel beseitigen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
-
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Geschäftskunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
-
Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Schaden nach Gefahrübergang insbesondere verursacht wurde durch:
-
falsche Lagerung;
-
Hitze, Frost oder direkte Sonneneinstrahlung;
-
unsachgemäßen Transport;
-
beschädigte oder entfernte Produktversiegelung;
-
Umfüllen oder Umpacken;
-
Veränderung des Produkts oder Etiketts;
-
Verwendung nach Ablauf der Haltbarkeit;
-
Nichtbeachtung von Anwendungs- oder Warnhinweisen.
-
Der Geschäftskunde darf mangelhafte oder möglicherweise nicht verkehrsfähige Produkte nicht weiterverkaufen.
17. Freiwillige Rücknahmen
-
Geschäftskunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
-
Mangelfreie Ware wird nur zurückgenommen, wenn Homardo der Rücknahme vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
-
Eine Rücknahme kann insbesondere abgelehnt werden, wenn:
-
die Ware geöffnet oder entsiegelt wurde;
-
die Verpackung beschädigt ist;
-
die Produkte nicht mehr uneingeschränkt verkaufsfähig sind;
-
die Ware falsch gelagert wurde;
-
die Restlaufzeit wesentlich verkürzt ist;
-
Produkte speziell für den Geschäftskunden beschafft oder angefertigt wurden;
-
die Rücksendung ohne vorherige Abstimmung erfolgt.
-
Rücksendungen müssen ausreichend geschützt und entsprechend den mitgeteilten Anweisungen erfolgen.
-
Die Kosten einer freiwillig akzeptierten Rücksendung trägt der Geschäftskunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
-
Die Annahme einer Rücksendung bedeutet noch keine Anerkennung eines Mangels oder einer Erstattungspflicht.
18. Lagerung und Produkthandhabung
-
Der Geschäftskunde muss die Produkte entsprechend den Produkt-, Verpackungs- und Lagerungshinweisen aufbewahren.
-
Die Produkte müssen insbesondere geschützt werden vor:
-
übermäßiger Hitze;
-
Frost;
-
direkter Sonneneinstrahlung;
-
Feuchtigkeit;
-
Verunreinigung;
-
unbefugtem Öffnen oder Manipulation.
-
Chargen-, Los-, Haltbarkeits-, Inhaltsstoff- und Warnhinweise dürfen nicht entfernt, überklebt oder unleserlich gemacht werden.
-
Produkte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Homardo nicht:
-
umgefüllt;
-
neu etikettiert;
-
mit anderen Produkten vermischt;
-
in einer Weise verändert werden, die ihre Sicherheit, Kennzeichnung oder Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt.
-
Tester müssen deutlich von regulärer Verkaufsware unterschieden und hygienisch sowie gesetzeskonform eingesetzt werden.
19. Rückverfolgbarkeit, Beschwerden und Produktrückrufe
-
Der Geschäftskunde muss die für eine angemessene Rückverfolgbarkeit erforderlichen Unterlagen aufbewahren.
-
Schwerwiegende Produktbeschwerden oder Hinweise auf mögliche Sicherheitsprobleme müssen Homardo unverzüglich mitgeteilt werden.
-
Dies gilt insbesondere bei:
-
ungewöhnlichen oder schweren Hautreaktionen;
-
möglichen Verunreinigungen;
-
fehlerhaften Chargen;
-
Undichtigkeiten in größerem Umfang;
-
falscher Kennzeichnung;
-
behördlichen Anfragen;
-
Sicherheits- oder Produktrückrufen.
-
Die Mitteilung soll, soweit vorhanden, enthalten:
-
Produktname;
-
Chargen- oder Losnummer;
-
Kauf- und Verkaufsdatum;
-
Beschreibung des Vorfalls;
-
betroffene Menge;
-
Fotos;
-
Kontaktdaten der meldenden Person, soweit datenschutzrechtlich zulässig.
-
Der Geschäftskunde darf gegenüber Betroffenen keine medizinische Diagnose stellen oder eine Haftung im Namen von Homardo anerkennen.
-
Bei einem Produktrückruf oder einer behördlich erforderlichen Maßnahme müssen die Parteien angemessen zusammenarbeiten.
-
Betroffene Produkte dürfen nicht weiterverkauft werden, sobald Homardo oder eine zuständige Behörde eine entsprechende Sperrung mitteilt.
20. Wiederverkauf und Vertrieb
-
Der Geschäftskunde darf originalverpackte Homardo-Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen.
-
Der Geschäftskunde ist für die Einhaltung der auf seinen Vertriebskanal anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.
-
Er darf nicht den Eindruck erwecken:
-
eine Niederlassung von Homardo zu sein;
-
das offizielle Homardo-Konto zu betreiben;
-
exklusiver Händler zu sein, wenn dies nicht vereinbart wurde;
-
im Namen von Homardo rechtsverbindliche Erklärungen abgeben zu dürfen.
-
Der Verkauf außerhalb des vereinbarten Gebiets oder über nicht mitgeteilte Plattformen kann einer vorherigen Abstimmung bedürfen, wenn dies im individuellen Händlervertrag ausdrücklich geregelt wurde.
-
Gesetzlich oder kartellrechtlich unzulässige Vertriebsbeschränkungen werden nicht vereinbart.
-
Beim grenzüberschreitenden Wiederverkauf trägt der Geschäftskunde die Verantwortung für die im Zielland geltenden steuerlichen, kennzeichnungs-, kosmetik-, verpackungs- und vertriebsrechtlichen Anforderungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
21. Markenauftritt und Produktdarstellung
-
Marken, Logos, Produktbilder und Werbematerialien von Homardo dürfen nur zur Bewerbung und zum Verkauf originaler Homardo-Produkte verwendet werden.
-
Der Geschäftskunde erhält hierfür ein einfaches, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
-
Nicht zulässig sind insbesondere:
-
eigenmächtige Änderung des Homardo-Logos;
-
irreführende Bearbeitung von Produktabbildungen;
-
Entfernung oder Veränderung von Pflichtangaben;
-
Verwendung veralteter Produktangaben;
-
Registrierung verwechslungsfähiger Domains oder Social-Media-Konten;
-
Verwendung der Marke für eigene Produkte;
-
Darstellung als offizieller Hersteller oder Markeninhaber.
-
Homardo kann die weitere Verwendung veralteter oder rechtswidriger Werbemittel untersagen.
-
Nach Ende der Geschäftsbeziehung dürfen Markenmaterialien nur noch verwendet werden, soweit dies zum rechtmäßigen Abverkauf vorhandener Originalware erforderlich ist.
22. Werbung und Produktclaims
-
Der Geschäftskunde darf nur zutreffende und rechtlich zulässige Produkt- und Werbeaussagen verwenden.
-
Konkrete Produktclaims sollen den aktuellen Produktseiten, Händlerunterlagen oder ausdrücklich freigegebenen Informationen von Homardo entsprechen.
-
Nicht zulässig sind insbesondere unbelegte Aussagen, nach denen ein Produkt:
-
Krankheiten heilt, behandelt oder verhindert;
-
Allergien oder Hautkrankheiten beseitigt;
-
vollständigen Schutz vor UV-Strahlung bietet;
-
unbegrenztes Sonnenbaden ermöglicht;
-
eine medizinische Behandlung ersetzt;
-
garantierte Wirkungen bei allen Personen erzielt.
-
Aussagen wie:
-
„wasserfest“;
-
„dermatologisch getestet“;
-
„klinisch getestet“;
-
„hypoallergen“;
-
„kein Weißeln“;
-
„kein Fettfilm“;
-
„für empfindliche Haut geeignet“
dürfen nur verwendet werden, wenn sie für das konkrete Produkt nachweisbar und von Homardo freigegeben sind.
-
Eigene Anzeigen, Produkttexte und Social-Media-Inhalte des Geschäftskunden liegen in dessen rechtlicher Verantwortung.
23. Datenschutz
-
Homardo verarbeitet die Daten der Ansprechpartner des Geschäftskunden zur:
-
Bearbeitung von Anfragen;
-
Erstellung von Angeboten;
-
Vertragsabwicklung;
-
Lieferung;
-
Rechnungsstellung;
-
Kommunikation;
-
Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
-
Rechtsgrundlagen sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und f DSGVO.
-
Das berechtigte Interesse liegt in der Durchführung und Verwaltung der Geschäftsbeziehung.
-
Kontaktdaten dürfen nur für Werbung verwendet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
-
Der Geschäftskunde darf ihm bekannt werdende Kunden- oder Ansprechpartnerdaten von Homardo nur für den vereinbarten Zweck verwenden.
-
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Homardo.
24. Vertraulichkeit
-
Nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.
-
Dies betrifft insbesondere:
-
Einkaufspreise;
-
individuelle Rabatte;
-
unveröffentlichte Produkte;
-
Lieferanten- und Produktionsinformationen;
-
Kalkulationen;
-
Verkaufszahlen;
-
Kampagnenplanungen;
-
technische Zugänge;
-
Kundendaten.
-
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Ende der Geschäftsbeziehung fort.
-
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
25. Haftung
-
Homardo haftet unbeschränkt:
-
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
-
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
-
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
-
bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie;
-
nach dem Produkthaftungsgesetz;
-
in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
-
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Geschäftskunde regelmäßig vertrauen darf.
-
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
-
Der Geschäftskunde haftet für Schäden, die er insbesondere durch folgende Pflichtverletzungen verursacht:
-
unsachgemäße Lagerung;
-
rechtswidrige Produktveränderung;
-
unzulässige Werbeaussagen;
-
Verletzung von Marken- oder Bildrechten;
-
Weiterverkauf gesperrter oder mangelhafter Ware;
-
Nichtbeachtung eines Rückrufs;
-
Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten.
26. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
-
Der Geschäftskunde darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
-
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
-
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
-
Ist der Geschäftskunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Homardo Gerichtsstand.
-
Homardo bleibt berechtigt, den Geschäftskunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
-
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
28. Schlussbestimmungen
-
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
-
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen.
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
-
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 22. Juni 2026