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Teilnahmebedingungen für das Homardo Affiliate- und Creator-Programm

Teilnahmebedingungen für das Homardo Affiliate- und Creator-Programm

1. Anbieter

Das Affiliate- und Creator-Programm wird angeboten von:

Homardo Cosmetics UG (haftungsbeschränkt)
Ohlendorfer Straße 39
21220 Seevetal
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer Philip Lange

Telefon: +49 162 1520371
E-Mail: info@homardo.com

Nachfolgend „Homardo“ genannt.


2. Geltungsbereich

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am direkten Affiliate- und Creator-Programm von Homardo, insbesondere über GoAffPro.

  2. Sie gelten außerdem für individuell vereinbarte provisionsbasierte Kooperationen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

  3. Für Kooperationen und Provisionen über TikTok Shop oder andere externe Plattformen gelten vorrangig die Bedingungen, Abrechnungen und technischen Zuordnungsregeln der jeweiligen Plattform.

  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Homardo und einem Partner haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.


3. Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnehmen können grundsätzlich volljährige natürliche Personen und Unternehmen, die ihre Tätigkeit gewerblich oder selbstständig ausüben.

  2. Der Partner muss berechtigt sein, die angebotenen Werbe- und Vermittlungsleistungen selbstständig zu erbringen und hierfür erforderliche steuerliche, gewerbliche und sonstige gesetzliche Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen.

  3. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht.

  4. Homardo kann eine Bewerbung insbesondere ablehnen, wenn:

  • die Angaben unvollständig oder unzutreffend sind;

  • das Profil oder Angebot nicht zur Marke Homardo passt;

  • rechtswidrige, diskriminierende, gewaltverherrlichende, extremistische oder jugendgefährdende Inhalte veröffentlicht werden;

  • überwiegend Spam, gekaufte Reichweite oder irreführende Methoden eingesetzt werden;

  • frühere Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegen;

  • ein begründeter Verdacht auf Betrug oder Missbrauch besteht.

  1. Der Partner muss Änderungen seiner Kontaktdaten, Auszahlungsdaten, steuerlichen Angaben oder gewerblichen Verhältnisse unverzüglich aktualisieren.


4. Registrierung und Vertragsschluss

  1. Die Registrierung kann über eine von Homardo bereitgestellte Affiliate-Seite, GoAffPro oder durch individuelle Einladung erfolgen.

  2. Die Registrierung stellt zunächst eine Bewerbung um Teilnahme dar.

  3. Der Teilnahmevertrag kommt erst zustande, wenn Homardo die Bewerbung freigibt, den Affiliate-Zugang aktiviert oder die Zusammenarbeit ausdrücklich bestätigt.

  4. Homardo kann vor der Freigabe Nachweise verlangen, insbesondere:

  • Identitätsnachweis;

  • Gewerbenachweis;

  • Unternehmensdaten;

  • Steuer- oder Umsatzsteuerangaben;

  • Angaben zu Social-Media-Profilen;

  • Auszahlungsinformationen.

  1. Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Partner muss Homardo unverzüglich informieren, wenn ein unberechtigter Zugriff vermutet wird.


5. Stellung des Partners

  1. Der Partner handelt als rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmer.

  2. Durch die Teilnahme entstehen insbesondere kein:

  • Arbeitsverhältnis;

  • Gesellschaftsverhältnis;

  • Franchiseverhältnis;

  • Vertretungsrecht;

  • Recht, Verträge im Namen von Homardo abzuschließen;

  • Recht, Homardo rechtlich zu verpflichten.

  1. Der Partner organisiert seine Tätigkeit grundsätzlich eigenverantwortlich und entscheidet selbst, ob, wann und in welchem zulässigen Umfang er Inhalte veröffentlicht.

  2. Der Partner darf gegenüber Dritten nicht den Eindruck erwecken, Arbeitnehmer, gesetzlicher Vertreter oder exklusiver Vertriebspartner von Homardo zu sein.

  3. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere möglicherweise anwendbare Vorschriften über Handelsvertreter, bleiben unberührt.


6. Werbemittel, Affiliate-Links und Rabattcodes

  1. Homardo kann dem Partner insbesondere folgende Werbemittel bereitstellen:

  • persönliche Affiliate-Links;

  • Rabattcodes;

  • Produktbilder;

  • Logos;

  • Texte und Produktinformationen;

  • Kampagneninformationen;

  • Aktionsmaterialien.

  1. Affiliate-Links und Rabattcodes dürfen ausschließlich im Rahmen der freigegebenen Zusammenarbeit verwendet werden.

  2. Rabattcodes dürfen nicht verändert, vervielfältigt, verkauft oder auf nicht genehmigten Gutschein- und Couponportalen veröffentlicht werden.

  3. Abgelaufene oder deaktivierte Codes dürfen nicht weiter beworben werden.

  4. Der Partner muss veraltete Preis-, Rabatt- und Produktinformationen unverzüglich entfernen oder korrigieren.

  5. Eine Weitergabe persönlicher Affiliate-Zugänge oder Codes an Unter-Affiliates ist nur mit vorheriger Zustimmung von Homardo zulässig.


7. Werbekennzeichnung

  1. Der Partner ist verpflichtet, werbliche Veröffentlichungen klar, verständlich und unmittelbar als Werbung zu kennzeichnen.

  2. Dies gilt insbesondere, wenn der Partner:

  • eine Provision erhält oder erhalten kann;

  • einen Affiliate-Link verwendet;

  • einen persönlichen Rabattcode veröffentlicht;

  • eine feste Vergütung erhält;

  • ein Produkt kostenlos oder vergünstigt erhält;

  • eine sonstige Gegenleistung oder einen wirtschaftlichen Vorteil erhält;

  • den Inhalt auf Veranlassung oder nach Absprache mit Homardo veröffentlicht.

  1. Die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Geeignete Bezeichnungen sind insbesondere:

  • „Werbung“

  • „Anzeige“

  1. Unklare, versteckte oder ausschließlich fremdsprachige Angaben wie „ad“, „sponsored“, „collab“ oder eine bloße Markierung des Homardo-Profils sollen nicht als alleinige Kennzeichnung verwendet werden.

  2. Bei Videos muss die Kennzeichnung während des werblichen Inhalts deutlich sichtbar beziehungsweise verständlich wahrnehmbar sein.

  3. Bei Storys muss jeder eigenständig aufrufbare werbliche Story-Abschnitt ausreichend gekennzeichnet werden.

  4. Affiliate-Links und Rabattcodes müssen in unmittelbarer Nähe zusätzlich als Affiliate-Link beziehungsweise werblicher Rabattcode erkennbar sein.

  5. Plattformfunktionen wie „Bezahlte Partnerschaft“ sind zu verwenden, wenn die Plattform dies verlangt. Sie ersetzen eine darüber hinaus erforderliche eindeutige Kennzeichnung nicht automatisch.

  6. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die für seinen Kanal, sein Land und seine Zielgruppe geltenden Kennzeichnungspflichten einzuhalten.


8. Inhaltliche Freiheit und ehrliche Meinung

  1. Homardo verlangt keine ausschließlich positive Bewertung.

  2. Der Partner darf seine ehrliche persönliche Meinung und tatsächliche Erfahrung wiedergeben.

  3. Tatsachenbehauptungen müssen wahr und überprüfbar sein.

  4. Persönliche Erfahrungen müssen als persönliche Erfahrungen erkennbar bleiben und dürfen nicht als allgemeingültige oder wissenschaftlich bewiesene Wirkung dargestellt werden.

  5. Kritik darf sachlich geäußert werden. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und bewusst geschäftsschädigende Falschdarstellungen sind unzulässig.

  6. Der Partner darf keine fingierten Kundenbewertungen, Erfahrungsberichte oder Vorher-Nachher-Ergebnisse erstellen.


9. Produkt- und Werbeaussagen

  1. Der Partner darf nur solche konkreten Produktversprechen und Werbeaussagen verwenden, die:

  • auf der aktuellen Produktseite stehen;

  • von Homardo ausdrücklich freigegeben wurden;

  • oder in bereitgestellten Kampagnenunterlagen enthalten sind.

  1. Insbesondere unzulässig sind unbelegte Aussagen, nach denen ein Produkt:

  • Krankheiten heilt, behandelt oder verhindert;

  • Hautkrankheiten oder Allergien beseitigt;

  • garantiert vor Hautkrebs schützt;

  • einen hundertprozentigen Schutz vor UV-Strahlung bietet;

  • ärztliche Behandlung ersetzt;

  • bei jeder Person identisch wirkt;

  • Eigenschaften besitzt, die nicht nachgewiesen oder nicht freigegeben sind.

  1. Aussagen wie „kein Weißeln“, „kein Fettfilm“, „zieht schnell ein“, „wasserfest“, „klinisch getestet“, „dermatologisch getestet“, „hypoallergen“ oder vergleichbare konkrete Claims dürfen nur verwendet werden, wenn sie für das jeweilige Produkt von Homardo freigegeben sind.

  2. Der Partner darf keine selbst entwickelten medizinischen, dermatologischen oder wissenschaftlichen Wirkversprechen hinzufügen.

  3. Vergleichende Werbung darf nicht irreführend, herabsetzend oder ohne nachvollziehbare Grundlage erfolgen.

  4. Produktetiketten, Warnhinweise, Lichtschutzfaktoren, Inhaltsstoffe und Verpackungen dürfen in Bildern oder Videos nicht so verändert werden, dass ein falscher Eindruck entsteht.

  5. KI-generierte Inhalte dürfen nicht verwendet werden, um:

  • eine tatsächlich nicht vorhandene Produktwirkung vorzutäuschen;

  • erfundene Kunden oder Experten zu zeigen;

  • gefälschte Bewertungen zu erstellen;

  • manipulierte Vorher-Nachher-Ergebnisse darzustellen;

  • ein Produkt oder seine Verpackung irreführend zu verändern.


10. Gesundheit und Sonnenschutz

  1. Der Partner darf allgemeine Hinweise zur Anwendung von Sonnenschutz nur auf Grundlage der von Homardo bereitgestellten oder freigegebenen Informationen geben.

  2. Der Partner darf keine individuelle medizinische Beratung anbieten oder Diagnosen stellen.

  3. Bei auffälligen Hautreaktionen, Erkrankungen oder medizinischen Fragen darf nicht vom Einholen ärztlichen Rats abgeraten werden.

  4. Der Partner darf nicht behaupten, dass Sonnenschutz unbegrenztes Sonnenbaden ermöglicht.

  5. Gesetzliche, behördliche und produktbezogene Anwendungshinweise müssen beachtet werden.


11. Provisionshöhe

  1. Die reguläre Provision im direkten Homardo-Affiliate-Programm beträgt 15 Prozent, sofern im Affiliate-Dashboard oder in einer individuellen Vereinbarung keine abweichende Provision angezeigt wird.

  2. Die Provision wird grundsätzlich auf den provisionsfähigen Warenwert berechnet.

  3. Nicht zur Provisionsgrundlage gehören, soweit im Dashboard nichts anderes angegeben wird:

  • Umsatzsteuer;

  • Versandkosten;

  • Rücksendekosten;

  • Trinkgelder;

  • Geschenkgutscheinkäufe;

  • vollständig rabattierte Produkte;

  • stornierte Artikel;

  • zurückgesandte Artikel;

  • erstattete Beträge;

  • sonstige nicht bezahlte Leistungen.

  1. Rabatte und Preisnachlässe reduzieren den provisionsfähigen Warenwert.

  2. Die im Affiliate-Dashboard angezeigte Abrechnung ist maßgeblich, soweit sie diesen Bedingungen und einer individuellen Vereinbarung entspricht.

  3. Homardo kann für einzelne Produkte, Sets, Aktionen oder Partner abweichende Provisionssätze festlegen. Solche Änderungen gelten nur für zukünftige, nach der Mitteilung vermittelte Bestellungen.


12. Zuordnung einer Bestellung

  1. Eine Bestellung kann insbesondere über folgende Methoden zugeordnet werden:

  • persönlicher Affiliate-Link;

  • Tracking-Cookie oder vergleichbare Kennung;

  • persönlicher Rabattcode;

  • technische Zuordnung durch GoAffPro;

  • plattformseitige Zuordnung, beispielsweise durch TikTok Shop.

  1. Für das direkte GoAffPro-Programm wird eine Zuordnungsdauer von 30 Tagen empfohlen und zugrunde gelegt, sofern im Affiliate-Dashboard keine ausdrücklich abweichende Dauer vereinbart und angezeigt wird.

  2. Die technische Einstellung in GoAffPro muss mit der kommunizierten Zuordnungsdauer übereinstimmen.

  3. Wird bei einer Bestellung ein eindeutig einem Partner zugeordneter Rabattcode verwendet, kann die Bestellung diesem Partner zugeordnet werden, auch wenn kein Affiliate-Cookie vorhanden ist.

  4. Können mehrere Partner eine Zuordnung beanspruchen, entscheidet grundsätzlich die im Affiliate-System dokumentierte technische Zuordnung.

  5. Manipulationen der Zuordnung sind unzulässig.

  6. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Bestellung technisch oder anhand eindeutiger Nachweise dem Partner zugeordnet werden kann.


13. Entstehung des Provisionsanspruchs

  1. Eine Provision wird zunächst als offen oder vorläufig erfasst.

  2. Der Anspruch wird grundsätzlich erst endgültig bestätigt, wenn:

  • die Bestellung wirksam zustande gekommen ist;

  • die Zahlung vollständig eingegangen ist;

  • die Ware versandt beziehungsweise der Vertrag ausgeführt wurde;

  • die Widerrufs- und Rückgabefrist abgelaufen ist;

  • keine vollständige oder teilweise Rückerstattung erfolgt ist;

  • kein Betrugs- oder Missbrauchsverdacht besteht.

  1. Wird eine Bestellung nur teilweise zurückgesandt oder erstattet, wird die Provision entsprechend reduziert.

  2. Bei vollständigem Widerruf, Stornierung, Zahlungsausfall, Rückbuchung oder vollständiger Erstattung entfällt die Provision.

  3. Bereits ausgezahlte Provisionen können mit späteren Provisionsansprüchen verrechnet oder zurückgefordert werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die zugrunde liegende Bestellung nicht provisionsfähig war.

  4. Zwingende gesetzliche Regelungen zum Entstehen und Wegfall eines Provisionsanspruchs bleiben unberührt.


14. Nicht provisionsfähige Bestellungen

Keine Provision entsteht insbesondere für:

  • eigene Bestellungen des Partners, sofern Homardo diese nicht ausdrücklich erlaubt;

  • Bestellungen von Haushaltsangehörigen, die ausschließlich zur Provisionsgenerierung erfolgen;

  • Testbestellungen;

  • betrügerische oder fingierte Bestellungen;

  • vollständig stornierte oder erstattete Bestellungen;

  • nicht bezahlte Bestellungen;

  • missbräuchlich mehrfach ausgelöste Bestellungen;

  • Bestellungen unter Verwendung nicht genehmigter Werbemethoden;

  • Bestellungen, die einem anderen Partner oder Verkaufskanal zugeordnet wurden;

  • Käufe von Geschenkgutscheinen, soweit im Dashboard nichts anderes bestimmt ist;

  • B2B-Großbestellungen, sofern keine individuelle Provision vereinbart wurde.


15. Abrechnung und Auszahlung

  1. Bestätigte Provisionen werden grundsätzlich monatlich abgerechnet.

  2. Ein fester Mindestauszahlungsbetrag besteht nicht, sofern im Affiliate-Dashboard oder in einer individuellen Vereinbarung nichts anderes angegeben ist.

  3. Die Auszahlung kann abhängig von der Vereinbarung insbesondere erfolgen über:

  • Banküberweisung;

  • PayPal;

  • eine von GoAffPro unterstützte Auszahlungsmethode;

  • eine andere individuell vereinbarte Methode.

  1. Voraussetzung für die Auszahlung sind:

  • vollständige und korrekte Auszahlungsdaten;

  • erforderliche Steuer- und Unternehmensangaben;

  • eine ordnungsgemäße Rechnung;

  • oder eine wirksam vereinbarte Abrechnung im Gutschriftverfahren.

  1. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, muss die Rechnung die gesetzlich erforderliche Umsatzsteuer und die erforderlichen Rechnungsangaben enthalten.

  2. Wendet der Partner eine Kleinunternehmerregelung an, muss die Rechnung den gesetzlich erforderlichen Hinweis enthalten und darf keine Umsatzsteuer unberechtigt ausweisen.

  3. Der Partner ist für die steuerliche Behandlung seiner Provisionen selbst verantwortlich.

  4. Transaktions- oder Umrechnungsgebühren des vom Partner ausgewählten Zahlungsdienstes trägt der Partner, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  5. Kann eine Auszahlung wegen falscher Angaben nicht durchgeführt werden, kann sie bis zur Korrektur der Angaben zurückgehalten werden.


16. Kostenlose Produkte und Produktmuster

  1. Die Teilnahme begründet keinen Anspruch auf kostenlose Produkte, Produktmuster oder sonstige Sachleistungen.

  2. Ob ein Produkt:

  • geschenkt;

  • leihweise überlassen;

  • zum Testen bereitgestellt;

  • zurückzusenden;

  • oder mit einer konkreten Leistung verbunden ist,

wird für jede Kooperation gesondert vereinbart.

  1. Der Partner ist für die steuerliche Behandlung kostenlos oder vergünstigt überlassener Produkte grundsätzlich selbst verantwortlich, sofern Homardo nicht ausdrücklich eine andere steuerliche Behandlung bestätigt.

  2. Die Zusendung eines Produkts verpflichtet den Partner nicht zu einer positiven Bewertung.

  3. Wurde eine konkrete Veröffentlichung verbindlich vereinbart, gelten die dafür festgelegten Inhalte, Fristen und Vergütungsbedingungen.


17. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Partner behält grundsätzlich seine Urheberrechte an selbst erstellten Inhalten.

  2. Durch die Teilnahme am Affiliate-Programm erhält Homardo nicht automatisch umfassende Werbe-, Bearbeitungs- oder Anzeigenrechte an sämtlichen Inhalten des Partners.

  3. Homardo darf öffentlich veröffentlichte Beiträge im Rahmen der Funktionen der jeweiligen Plattform liken, kommentieren und teilen.

  4. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere:

  • auf homardo.de;

  • in bezahlten Werbeanzeigen;

  • im Newsletter;

  • im TikTok Shop;

  • im Meta Shop;

  • auf Produktseiten;

  • im stationären Handel;

  • auf Verpackungen;

  • in Printmedien;

  • durch Bearbeitung oder Zuschneiden,

bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern sich die Berechtigung nicht bereits eindeutig aus einer individuellen Kampagnenvereinbarung ergibt.

  1. Eine Vereinbarung über Nutzungsrechte soll insbesondere regeln:

  • betroffene Inhalte;

  • Medien und Plattformen;

  • Nutzungsdauer;

  • räumlichen Umfang;

  • Bearbeitungsrechte;

  • bezahlte Werbenutzung;

  • Vergütung;

  • Namensnennung.

  1. Der Partner sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen.

  2. Musik, Bilder, Schriften, Videos und sonstige Materialien dürfen nur verwendet werden, wenn eine ausreichende Lizenz auch für den konkreten kommerziellen Zweck besteht.


18. Marken und Gestaltungsmittel

  1. Homardo gewährt dem Partner für die Dauer der Teilnahme ein einfaches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, freigegebene Marken, Logos und Werbemittel ausschließlich zur Bewerbung von Homardo zu verwenden.

  2. Die Nutzung darf nicht den Eindruck erwecken, das Profil oder die Website des Partners werde von Homardo selbst betrieben.

  3. Unzulässig sind insbesondere:

  • Veränderungen des Logos ohne Zustimmung;

  • Registrierung von Domains oder Benutzernamen mit „Homardo“ oder verwechslungsfähigen Schreibweisen;

  • Verwendung der Marke in eigenen Unternehmensnamen;

  • Nachahmung der offiziellen Homardo-Website;

  • Erstellung vermeintlich offizieller Homardo-Konten;

  • Verwendung veralteter oder irreführender Produktdarstellungen.

  1. Nach Beendigung der Teilnahme muss der Partner nicht mehr zulässige Marken- und Werbemittel entfernen.


19. Unzulässige Werbemethoden

Untersagt sind insbesondere:

  • Spam per E-Mail, SMS, Direktnachricht oder Kommentar;

  • unverlangte Werbung unter fremden Beiträgen;

  • Cookie Stuffing;

  • künstlich erzeugte Klicks, Leads oder Bestellungen;

  • Nutzung von Bots oder automatisierten Interaktionen;

  • gekaufte oder manipulierte Reichweite;

  • irreführende Preis-, Rabatt- oder Verfügbarkeitsangaben;

  • vortäuschende Countdown-Timer;

  • nicht genehmigte Gutscheinseiten;

  • Veröffentlichung interner oder nicht freigegebener Codes;

  • Verwendung fremder Identitäten oder Kundendaten;

  • Selbstbestellungen zur Provisionsgenerierung;

  • Weiterleitung über irreführende Domains;

  • Schadsoftware, Adware oder Browsererweiterungen;

  • Werbung auf rechtswidrigen oder markenschädigenden Seiten;

  • bezahlte Suchanzeigen auf die Marke „Homardo“, Homardo-Domains oder erkennbare Tippfehler der Marke ohne vorherige schriftliche Zustimmung;

  • negative Keywords oder Anzeigen, die Homardo oder Wettbewerber irreführend darstellen;

  • Aussagen über angeblich exklusive Rabatte, sofern keine Exklusivität besteht.


20. Datenschutz

  1. Der Partner darf personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

  2. Kundendaten von Homardo dürfen nicht:

  • eigenmächtig erhoben;

  • gespeichert;

  • kopiert;

  • weitergegeben;

  • zu eigenen Werbezwecken verwendet;

  • oder mit anderen Datenbeständen zusammengeführt werden.

  1. Der Partner hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Namen, Adressen oder andere Daten der über ihn bestellenden Kunden.

  2. Erhält der Partner ausnahmsweise personenbezogene Daten, darf er sie ausschließlich für den vereinbarten Zweck und nach den Weisungen beziehungsweise Vereinbarungen mit Homardo verarbeiten.

  3. Soweit erforderlich, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine andere datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarung.

  4. Datenschutzverletzungen oder unbefugte Zugriffe müssen Homardo unverzüglich gemeldet werden.

  5. Zugangsdaten, Abrechnungsinformationen und nicht öffentliche Kundendaten sind vertraulich zu behandeln.


21. Vertraulichkeit

  1. Der Partner muss nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen von Homardo vertraulich behandeln.

  2. Dies betrifft insbesondere:

  • unveröffentlichte Produkte;

  • Einkaufspreise und Kalkulationen;

  • individuelle Provisionsvereinbarungen;

  • Kampagnenpläne;

  • technische Zugänge;

  • Kundendaten;

  • interne Verkaufszahlen;

  • nicht veröffentlichte Produkt- und Testinformationen.

  1. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich:

  • bereits öffentlich bekannt waren;

  • ohne Pflichtverletzung öffentlich werden;

  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden;

  • aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.

  1. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Teilnahme fort.


22. TikTok Shop und externe Plattformen

  1. Für das TikTok-Shop-Affiliate-Programm gelten zusätzlich die Bedingungen und Richtlinien von TikTok.

  2. Die technische Zuordnung, Provisionsfreigabe und Auszahlung können dort ausschließlich durch TikTok erfolgen.

  3. Weichen die im TikTok Seller Center angezeigte Provision oder Abrechnung von diesen Bedingungen ab, ist für die konkrete TikTok-Shop-Vermittlung grundsätzlich die Plattformangabe maßgeblich.

  4. Der Partner muss außerdem die Werbe-, Musik-, Shop-, Community- und Inhaltsrichtlinien der verwendeten Plattform beachten.

  5. Eine Sperrung durch eine Plattform verpflichtet Homardo nicht dazu, die Zusammenarbeit über einen anderen Kanal fortzusetzen.


23. Kontrolle und Nachweise

  1. Homardo darf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen in angemessenem Umfang prüfen.

  2. Der Partner muss auf berechtigte Anfrage insbesondere Angaben oder Nachweise bereitstellen zu:

  • der Platzierung eines Affiliate-Links;

  • der Werbekennzeichnung;

  • verwendeten Rabattcodes;

  • Herkunft auffälliger Klicks oder Bestellungen;

  • erforderlichen Nutzungsrechten;

  • steuerlichen und gewerblichen Angaben.

  1. Homardo ist nicht verpflichtet, jeden Inhalt vor Veröffentlichung zu prüfen.

  2. Eine vorherige Freigabe entbindet den Partner nicht von seinen eigenen gesetzlichen Pflichten, sofern Homardo nicht ausdrücklich die Verantwortung für eine konkrete Vorgabe übernommen hat.


24. Sperrung des Kontos

Homardo kann den Affiliate-Zugang vorübergehend sperren, wenn:

  • ein Verdacht auf Betrug oder Manipulation besteht;

  • erforderliche Daten fehlen;

  • ein Verstoß gegen Kennzeichnungs-, Marken- oder Datenschutzpflichten vorliegt;

  • eine Plattform oder Behörde eine Prüfung durchführt;

  • eine unberechtigte Nutzung des Zugangs vermutet wird;

  • erhebliche Rückbuchungen oder ungewöhnliche Bestellmuster auftreten.

Während der Prüfung können offene Auszahlungen zurückgehalten werden, soweit dies zur Aufklärung erforderlich und verhältnismäßig ist.

Berechtigte Provisionsansprüche bleiben unberührt.


25. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Teilnahmevertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Kündigungsfrist in Textform gekündigt werden.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Betrug oder Provisionsmanipulation;

  • wiederholter fehlender Werbekennzeichnung;

  • erheblichen irreführenden Produkt- oder Gesundheitsversprechen;

  • Verletzung von Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechten;

  • unbefugter Verarbeitung von Kundendaten;

  • schwerwiegender Rufschädigung;

  • Weitergabe des Zugangs an Dritte;

  • wiederholtem Verstoß trotz Aufforderung zur Abhilfe;

  • rechtswidrigen, diskriminierenden oder extremistischen Inhalten;

  • falschen Identitäts-, Steuer- oder Auszahlungsangaben.

  1. Soweit eine Pflichtverletzung behebbar ist, kann Homardo vor einer außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Bei schweren oder nicht behebbaren Verstößen ist keine vorherige Abmahnung erforderlich.

  2. Zwingende gesetzliche Kündigungsfristen und Rechte bleiben unberührt.


26. Folgen der Beendigung

  1. Nach Beendigung muss der Partner:

  • aktive Affiliate-Links entfernen oder deaktivieren;

  • nicht mehr gültige Rabattcodes nicht weiter bewerben;

  • nicht mehr zulässige Marken- und Werbemittel entfernen;

  • vertrauliche Unterlagen löschen oder zurückgeben.

  1. Ordnungsgemäß entstandene und bestätigte Provisionen werden nach den üblichen Abrechnungsregeln ausgezahlt.

  2. Für Bestellungen nach Vertragsende entsteht nur dann eine Provision, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben, individuell vereinbart oder anhand der zum Zeitpunkt der Vermittlung geltenden Zuordnungsregeln vorgesehen ist.

  3. Offene Retouren, Rückbuchungen und Stornierungen können auch nach Vertragsende berücksichtigt werden.

  4. Regelungen über Vertraulichkeit, Datenschutz, Nutzungsrechte, Abrechnung und Haftung gelten fort, soweit ihr Zweck dies erfordert.


27. Haftung

  1. Die Parteien haften unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • bei arglistigem Verhalten;

  • bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie;

  • in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  2. Homardo haftet nicht für:

  • technische Ausfälle externer Plattformen;

  • vorübergehend fehlerhafte Tracking-Zuordnungen, die Homardo nicht zu vertreten hat;

  • Sperrungen durch Meta, TikTok, GoAffPro oder andere Plattformen;

  • entgangene Reichweite oder erwartete Einnahmen;

  • steuerliche Folgen aufseiten des Partners.

  1. Der Partner haftet für von ihm schuldhaft verursachte Verstöße, insbesondere gegen Werbekennzeichnung, Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und irreführende Werbung.

  2. Gesetzliche Ansprüche und zwingende Haftungsregelungen bleiben unberührt.


28. Änderungen der Teilnahmebedingungen

  1. Homardo kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund:

  • gesetzlicher Änderungen;

  • neuer Plattformvorgaben;

  • technischer Änderungen;

  • Anpassungen des Affiliate-Systems;

  • Änderungen der Abrechnung oder Betrugsprävention.

  1. Wesentliche Änderungen werden dem Partner vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

  2. Bereits endgültig entstandene Provisionsansprüche werden nicht rückwirkend verschlechtert.

  3. Ist eine Änderung für den Partner unzumutbar, kann er die Teilnahme vor Inkrafttreten der Änderung beenden.


29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Homardo Gerichtsstand.

  3. Homardo bleibt berechtigt, den Partner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  4. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.


30. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform erfolgen.

  2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.

  3. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen wirksam.

  4. An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 22. Juni 2026